Franz Böttger
Franz Böttger (11. Juli 1888 ; 29. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war SS-Oberscharführer und als Arbeits- und Rapportführer im KZ Dachau eingesetzt. Böttger, verheiratet und kinderlos, war als
Handelsvertreter für Schmuck und Edelsteine in München tätig. Böttger wurde 1940 zur Waffen-SS einberufen und fungierte von Juni 1940 bis November 1940 bei der Wachkompanie im KZ Dachau. Im Mai
1941 kehrte er als Versorgungsoffizier in den Lagerdienst nach Dachau zurück und war anschließend von September 1941 bis November 1943 bei der Poststelle der Lagerkommandantur für die Briefzensur
zuständig. Ab dem 1. Dezember 1943 bis Ende April 1945 wurde er als Arbeits- und Rapportführer im Schutzhaftlager eingesetzt. In dieser Zeit waren unter anderem seine direkten Vorgesetzten
Michael Redwitz und Friedrich Wilhelm Ruppert.
Seine Aufgaben umfassten die Einteilung von Häftlingen zu Arbeitskommandos, das Abhalten von Häftlingsappellen, die Abfertigung von Häftlingstransporten sowie die Teilnahme von Exekutionen im
Krematorium. Am 26. April 1945 begleitete Böttger einen Evakuierungstransport mit 8000 Häftlingen mit dem Ziel Tirol und bewachte eine Gruppe von deutschen Häftlingen. Nachdem sich die SS-Männer
Ende April 1945 vom Evakuierungsmarsch abgesetzt hatten und die Wehrmacht die Bewachung der Häftlinge übernahm, setzte sich Böttger nach München in seine Wohnung ab und floh kurz vor der
Besetzung Münchens durch die US-Army mit seinem Fahrrad. Später wurde er, wahrscheinlich von ehemaligen Dachauer Häftlingen, aufgespürt und in das KZ Dachau verbracht, wo er von früheren Insassen
misshandelt wurde. Danach wurde er der anwesenden US-Army übergeben und interniert.
Am 15. November 1945 wurde Böttger im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand, als Kriegsverbrecher von einem US-amerikanischen Militärgericht angeklagt und am 13.
Dezember 1945 mit 35 weiteren Mitangeklagten durch das zum Tod durch den Strang verurteilt. Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Böttger die Teilnahme an Exekutionen, die
Misshandlung von Häftlingen sowie die Erschießung eines Häftlings berücksichtigt. Böttger führte zu seiner Verteidigung an, dass er Häftlinge nie blutig geschlagen hätte. Das Urteil wurde am 29.
Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.