Hasselberg Alfred
Alfred Hasselberg (30. September 1908 in Essen ; 3. April 1950 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist im Rang eines Regierungsrats, SS-Sturmbannführer und Gestapomitarbeiter.
Hasselberg studierte nach dem Ende seiner Schulzeit Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. jur. an der Universität Erlangen. Seine Dissertation: Zur Frage der Verjährung im kommenden Strafrecht: Kann das Institut der Verjährung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung, wie es im geltenden Recht in d. §§ 66-72 Reichsstrafgesetzbuch geregelt ist, beibehalten werden, erschien 1935. Während seines Studiums wurde er 1927 Mitglied der Bonner Burschenschaft Frankonia. Bereits 1933 war Hasselberg der SA beigetreten. Hasselberg wurde Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 2.837.238) und wechselte von der SA zur SS (SS-Nr. 272.286). In der SS stieg er 1938 bis zum SS-Sturmbannführer auf. Hasselberg trat 1935 in den Dienst des Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin ein.
Ab 1936 leitete Hasselberg die Stapostelle Schneidemühl und danach die Stapoleitstelle Dortmund. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges leitete Hasselberg ab Ende September 1939 das Einsatzkommando 3 der Einsatzgruppe I im deutsch besetzten Polen. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei ermordeten in Polen tausende Menschen. Ab November 1939 war Hasselberg kurzzeitig Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Lublin. Im Dezember 1939 wurde Hasselberg nach Berlin zurückbeordert. Hasselberg hatte Launen und Allüren entwickelt, die er auch seinen Untergebenen gegenüber auslebte. Reinhard Heydrich, damals Chef der Sicherheitspolizei, forderte vom Reichssicherheitshauptamt festzustellen, ob einer von Hasselbergs Vorfahren an einer Geisteskrankheit gelitten habe.