Aschenauer Rudolf

Publié le par Roger Cousin

Rudolf Aschenauer (21. Dezember 1913 in Regensburg ; 28. Januar 1983 in Nürnberg) war ein deutscher Jurist. Er erlangte als Strafverteidiger in Kriegsverbrecherprozessen und NS-Prozessen nach Ende des Zweiten Weltkriegs Bekanntheit. Aschenauer vertrat hunderte von angeklagten Kriegsverbrechern, darunter Otto Ohlendorf im Einsatzgruppen-Prozess, Walther Funk während dessen Haft in Spandau und Wilhelm Boger im Auschwitz-prozess. 

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer mit dem Angeklagten Werner Hersmann

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer mit dem Angeklagten Werner Hersmann

Aschenauer war als Publizist, Organisator und Vorsitzender der „Stillen Hilfe“ für viele Jahre im rechtsextremen Spektrum aktiv. Rudolf Aschenauer war vor dem Zweiten Weltkrieg ein „junger und ehrgeiziger Anwalt“ in München, der als strenggläubiger Katholik galt. Der Sohn eines Reichsbahnwerkmeister leitete in jungen Jahren einen katholischen Kirchenchor und war Mitglied der Marianischen Studentenkongregation Westend und einer katholischen Burschenschaft. Nach dem Abitur am Theresiengymnasium 1934 studierte Aschenauer Rechtswissenschaften in München. In dieser Zeit war er für anderthalb Jahre Mitglied des NSDStB. 1938 und 1941 legte Aschenauer die juristischen Staatsprüfungen jeweils mit „ausreichend“ ab.

Am 1. Mai 1938 trat er der NSDAP bei. Am 31. Mai 1942 trat er aus der Partei aus. Nach Aschenauer lag es daran, dass „1941/42 (...) gegen Pater Franz Sales Aschenauer [der Provinzial der Bayerischen Franziskanerprovinz] auf Betreiben von Gauleiter Fritz Wächtler ein Strafverfahren eingeleitet (wurde), in dem er freigesprochen wurde. In diesem Zusammenhang und bei meiner `Belastung' wurde die Post meiner Familie und von Pater Franz Sales durch die Gestapo kontrolliert. Diese Umstände führten mein Ausscheiden aus der Partei ... herbei". Ab 1. April 1941 kam Aschenauer zur Wehrmacht in eine Artillerieeinheit am Ladogasee als Hilfsdolmetscher und Zahlmeister. Aschenauer arbeitete von 1939 bis 1945 für das Propagandaamt München, dem er als „zuverlässiger, einsatzbereiter und verwendungsfähiger Nationalsozialist“ galt, der „jederzeit rückhaltlos für Bewegung und Staat eintritt“. Dennoch wurde er problemlos entnazifiziert.

Am 3. Januar 1947 wurde Aschenauer Verteidiger von Otto Ohlendorf im Einsatzgruppen-Prozess, des bekanntesten Angeklagten aus dem Prozess. Er argumentierte dass Massenexekutionen Präventivmaßnahmen gegen einen Angriff der Bolschwisten auf das deutsche Reich gewesen seien. Bis zur Hinrichtung von Ohlendorf 1951 versuchte Aschenauer eine Revision des Urteils oder eine Begnadigung zu erreichen. Dann trat er als Verteidiger des SS-Standartenführers Joachim Peiper im Malmedy-Prozess auf. Es wurde ihm seine aufsehenderregende Behauptung im Prozess widerlegt, dass die Angeklagten gefoltert worden seien. Nach einer Ausbildungszuweisung an die Kanzlei Fritz Schäffer in München erhielt er am 1. Februar 1949 eine Anwaltszulassung.

Zwischen 1948 und 1953 setzte sich Aschenauer als einer von mehreren Anwälten für den 1946 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilten Walther Funk ein. Dazu hatte ihn Funks Ehefrau Louise beauftragt, ein Mandat von Funk selbst besaß Aschenauer nicht, da entsprechende Briefe von Funk an Aschenauers Kanzlei von der sowjetischen Direktion des Kriegsverbrechergefängnisses Spandau zurückgehalten wurden. 1949 kontaktierte Aschenauer (vermutlich mit der Hilfe von Deutsch-Amerikanern aus Wisconsin) den damals in den USA auf nationaler Ebene noch weithin unbekannten Senator Joseph McCarthy, und behauptete, dass die Verurteilung im Malmedy-Prozess nur mit Hilfe von durch Folter erpressten Geständnissen zustande gekommen war. McCarthy brachte diese Anschuldigungen in einer Anhörung des US-Senats im Mai 1949 vor. Aschenauer wiederum benutzte diese Anhörung als Beleg für Veröffentlichungen in der deutschen Presse, welche die Rechtmäßigkeit aller Urteile gegen Kriegsverbrecher in Frage stellte.

Aschenauer promovierte 1949 in Jura an der Universität Erlangen mit einer Dissertation zum Thema der Rechtsprechung der amerikanischen Militärgerichtshöfe in Nürnberg. Auf die Initiative von Aschenauer wurde 1949 das „Komitee für kirchliche Gefangenenhilfe“ gegründet. Die Gründungsversammlung fand am 26. November 1949 im Erzbischöflichen Ordinariat in München statt. An der Versammlung nahmen neben Aschenauer der Weihbischof Neuhäusler, Domkapitular Thalhamer und weitere hohe Kirchenfunktionäre teil. Die Büroleitung übernahm der ehemalige RSHA-Mitarbeiter Heinrich Malz. Aschenauer war Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft für Recht und Wirtschaft“, München, die ebenfalls Pressearbeit und Unterstützung für angeklagte und verurteilte Kriegsverbrecher betrieb. Von 1950 bis 1953 veröffentlichte er die Zeitschrift Die Andere Seite, deren Herausgeber die Arbeitsgemeinschaft für Recht und Wirtschaft war. Weiter nahm Aschenauer ab 1949 an den vierteljährlichen Tagungen des Heidelberger Juristenkreises teil, der die Revision der Urteile aus den alliierten Kriegsverbrecher- und NS-Prozessen koordinierte. 1951 war Aschenauer Mitglied des Gründungsvorstandes des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“, einem weiteren Verein mit diesem Ziel. Aschenauer trat als Anwalt und als Vertrauensmann der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei (SRP) auf.

1958 verteidigte Aschenauer den Hauptangeklagten Werner Hersmann beim Ulmer Einsatzgruppen-Prozess. 1960 war er Verteidiger von Max Simon, der im sogenannten Ansbacher Prozess wegen der Morde an Brettheimer Bürgern, die kurz vor Kriegsende die HJ entwaffnet hatten, angeklagt war. Aschenauer erreichte in erster Instanz einen Freispruch, da die Kriegsgerichtsurteile formal korrekt gewesen seien, dieses Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof aufgehoben. 1964 war Aschenauer Verteidiger von Karl Wolff vor dem Landgericht München II, welcher der Beihilfe an der Ermordung von 300.000 Juden angeklagt war. 1965 verteidigte er den Hauptangeklagten Wilhelm Boger im Auschwitz-prozess. Aschenauer trat 1968 zusammen mit dem Anwalt Sauer als Verteidiger von Wilhelm Rosenbaum auf, der wegen gemeinschaftlichen Mordes an jüdischen Frauen, Kindern und Männern in 169 Fällen in der SD-Schule in Bad Rabka angeklagt war.

1977 war Aschenauer Vorsitzender der „rechtslastige[n]“ Gesellschaft für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) und veröffentlichte in der rechtsextremistischen Zeitschrift „Nation und Europa“. Aschenauers veröffentlichte Bücher erschienen entweder im Selbstverlag oder in der rechtsextremistisch geprägten Verlagsgesellschaft Berg bzw. im Damm-Verlag, München, der auch J. G. Burg, den Holocaust-Leugner Rassinier sowie den verurteilten Kriegsverbrecher Rendulic verlegte.

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