Geschworenenprozesse 1956-1975 : Überblick
publiziert 16/06/2013 at 16:54 Uhr
Zwei Jahre nach Abschaffung der Volksgerichtsbarkeit wurde im März 1957 die so genannte NS-Amnestie 1957 verabschiedet. Sie bewirkte nicht nur die Einstellung einer ganzen Reihe von
Verfahren, sondern verstärkte auch die bereits bestehende Tendenz zur Verharmlosung der NS-Verbrechen. Geschworenengerichte saßen nun über NS-Verbrecher zu Gericht, oftmals sprachen sie trotz
belastender Beweise mutmaßliche NS-Verbrecher frei.
Geschworene urteilten als Teil einer Gesellschaft, in der NS-Verbrechen und die Mittäterschaft zahlreicher ÖsterreicherInnen
geleugnet wurde und in der vor allem seit Beginn der 1960er Jahre offener Antisemitismus wieder salonfähig geworden war. Am 31. März 1965 war bei einer Großdemonstration gegen den
Universitätsprofessor Taras Borodajkewycz, der in seinen Vorlesungen und Publikationen immer wieder neonazistische und antisemitische Aussagen verwendete, der erste »politische Tote« der Zweiten
Republik zu beklagen: Ein ehemaliger (kommunistischer) Widerstandskämpfer wurde von einem Neonazi so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. Nationalratsabgeordnete der SPÖ und ÖVP
versuchten, der Entwicklung um Borodajkewycz und neonazistischen und antisemitischen Tendenzen und Strömungen in Österreich mit einem Entschließungsantrag gegen Antisemitismus und Neonazismus
entgegenzuwirken.
Die Ausforschung nationalsozialistischer Gewalttäter war Aufgabe einer eigenen Abteilung im Innenministerium. Eine wichtige Rolle spielten jedoch auch Personen wie der ehemalige
Widerstandskämpfer und KZ-Häftling Hermann Langbein und Simon Wiesenthal, der zahlreiche Konzentrationslager überlebt hatte und nach dem Krieg als Gründer und Leiter des Jüdischen
Dokumentationszentrums Informationen zu NS-TäterInnen sammelte. Ohne deren Engagement, aber auch ohne die Unterstützung deutscher Ermittlungsbehörden (wie etwa der Zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg) hätte die österreichische Justiz in einem noch geringeren Ausmaß gegen österreichische NS-Täter ermittelt.
Mit dem Beginn der Ära Kreisky (SPÖ) setzte eine »Schlussstrichpolitik« ein. 1970 holte Bundeskanzler Kreisky sogar vier ehemalige Nationalsozialisten in die Regierung. Weder Politik noch
Gesellschaft zeigten großes Interesse an NS-Prozessen. Berichteten in den 1960er Jahren zumindest kritische Zeitungen noch über die Prozesse, war dies in den 1970er Jahren nicht mehr der
Fall.
Die teilweise skandalösen Freisprüche von mutmaßlichen NS-Verbrechern führten zu heftiger Kritik an Österreich im Ausland. Dies war einer der Gründe dafür, warum Mitte der 1970er Jahre die
Verfolgung von NS-Verbrechen in Österreich faktisch beendet wurde: Politik und Justiz entschieden sich, lieber gar keine Prozesse zu führen, als ein negatives Echo zu riskieren. 1975 löste der
damalige Innenminister Otto Rösch die bereits erheblich verkleinerte zuständige Abteilung im Innenministerium auf. Erst 1999 wurde wieder Anklage erhoben, und zwar gegen den Gerichtspsychiater
Heinrich Gross wegen des Verdachts der Ermordung von Kindern in der Wiener »Kinderfachabteilung« Am Spiegelgrund.
Bis heute ist nicht bekannt, gegen wie viele ÖsterreicherInnen insgesamt nach 1955 wegen des Verdachts, NS-Verbrechen begangen zu haben, ermittelt wurde. Schätzungen gehen von mehr als 5000
Personen aus, gegen die Polizei und Staatsanwaltschaften Vorerhebungen durchführten. Es wurden jedoch lediglich 35 Prozesse vor Geschworenengerichten geführt, in denen 20 Personen verurteilt und
23 freigesprochen wurden. Diese Prozesse wurden wegen Verbrechen der Euthanasie, Kriegsverbrechen, Beteiligung an Massenmorden an Jüdinnen und Juden, Verbrechen in Ghettos, Zwangsarbeitslagern
und Konzentrationslagern, der führenden Beteiligung bei der Deportation von Jüdinnen und Juden aus unterschiedlichen europäischen Ländern und wegen Verbrechen in der Endphase des Krieges geführt.