Harbou und von der Hellen Mogens von
Mogens Hans Dietrich von Harbou und von der Hellen (24. November 1905 in Oldenburg ; 18. Dezember 1946 in Dachau) war ein deutscher Jurist und Kreishauptmann im deutsch besetzten Polen während des Zweiten Weltkriegs.
Harbou, dessen Vater Bodo von Harbou zum militärischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus gehörte, studierte nach dem Gymnasialbesuch ab 1924 Rechtswissenschaften und promovierte nach dem Rechtsreferendariat im Dezember 1928 an der Universität Göttingen zum Dr. jur.. Seine Dissertation erschien 1929 unter dem Titel Probleme des privatrechtlichen Firmenschutzes (Verlag O. Elsner, 1929). Im April 1932 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab und war danach bis Ende 1932 Assessor. Anschließend war Harbou in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Von 1937 bis 1939 betätigte er sich als Landwirt.
Harbou heiratete am 4. März 1933 in Berlin die Jura-Studentin Marie-Luise Freiin von Hammerstein-Equord (1908–1999), Tochter des Kurt von Hammerstein-Equord und schon in der Schulzeit Mitglied der KPD. Die Ehe wurde bereits drei Jahre später am 22. Dezember 1936 in Berlin geschieden. Am 12. August 1938 heiratete er in Berlin-Zehlendorf Louise (Lili) Adelheid Hildegard, geborene von Ribbeck (1914–1985). Eines der drei gemeinsamen Kinder ist der Journalist, Germanist und Historiker Knud von Harbou (1946 in Bremen), der u.a. für die Süddeutsche Zeitung sowie als Universitätsdozent tätig war und eine Biografie über Franz Josef Schöningh verfasst hat.
Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten trat Mogens von Harbou und von der Hellen Anfang Mai 1933 der NSDAP (Mitgliedsnr. 2.264.816) bei. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war Harbou im Generalgouvernement ab Februar 1940 Stellvertreter des Kreishauptmanns von Jaroslau. Im Sommer 1941 amtierte er für acht Wochen als kommissarischer Polizeidirektor in Lublin. Im Juli 1941 war Harbou bei der Militärverwaltung in Drohobycz eingesetzt. Danach amtierte er ab Mitte August 1941 als Kreishauptmann in Sambor und von April 1942 bis April 1944 in derselben Funktion in Tarnopol. Sein Stellvertreter in Sambor (seit Februar 1942) und in Tarnopol war Franz Josef Schöningh. Gemäß einer späteren Aussage hatte "Harbou damals die Tötung der Juden mit dem Wort Umsiedeln umschrieben", und sich damit dem von den Nationalsozialisten zur Tarnung verwendeten Sprachgebrauch angeschlossen. Der Heinrich Himmler unterstellte SD hatte im sog. Schenk-Bericht von Mai 1943 an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zwar Einiges an von Harbous außerdienstlicher Lebensführung auszusetzen, er lobt aber, dass.
"der Kreis Tarnopol nicht nur der wichtigste Kreis des Distrikts ist. [..] Harbou [...] und Schöningh [...] haben in ihrer fachlichen Arbeit, das heißt in Erfüllung der reichswichtigen Aufgaben und der Führung der nichtdeutschen Bevölkerung bewiesen, daß sie über ein überdurchschnittliches Format verfügen."
Von Juni 1944 bis Dezember 1944 leitete Harbou die Abteilung „Innere Verwaltung“ im Distrikt Warschau. Danach wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Nach Kriegsende war er zunächst in Bremen und anschließend im US-amerikanischen Internierungslager Dachau inhaftiert. Schöningh, der 1945 zu den Mitgründern der Süddeutschen Zeitung gehörte, stellte ihm auf dem Briefpapier der Zeitung am 12. Oktober 1945 ein Entlastungsschreiben aus. Gegen Harbou lag schon wegen seiner bloßen Funktion als Kreishauptmann ein polnischer Auslieferungsantrag gemäß dem Londoner Statut vor. Als die Auslieferung bevorstand, beging er Selbstmord.